Da wir uns noch in der Pandemie befinden, kann es leider sein, dass das Kinderdorf kurzfristig abgesagt werden müssen. Es ist außerdem möglich, dass wir nicht alle Kinder, die angemeldet wurden, betreuen können oder dürfen (z.B. Pandemie-Auflagen, Betreuer*innenmangel). Es könnte also dazu kommen, dass Kinder von uns im Nachhinein leider wieder abgemeldet werden müssen. Hierbei würden wir chronologisch vorgehen (wenn wir beispielsweise nur 50 Kinder betreuen können, bleiben die ersten 50 Anmeldungen bestehen, die späteren Anmeldungen müssten dann storniert werden). Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
Zusätzlich besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen,
1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten
Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
2. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen,
Fieber, Husten, Schnupfen sowie Halsschmerzen, aufweisen. (Diese Symptome müssen nicht in Kombination
auftreten.)
Ebenfalls gelten die Corona-Verordnungen in der jeweils aktuellsten Fassung.
Bitte überweisen Sie die Anmeldegebühr erst nach Erhalt der Rechnung, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, falls das Kinderdorf abgesagt werden müssten.
Mit dem Überweisen des Beitrages bestätigen Sie, dieses Infoblatt gelesen zu haben und dass die Infos sowie Vorschriften bzgl. Corona eingehalten bzw. akzeptiert werden.