Kinder- und Jugendzentrum Specht

Bei uns kann jede*r mit dabei sein!

Das ist uns ganz wichtig! Deshalb beraten wir über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.

Tel.: 07243/4704
Email: jz.ettlingen@awo-ka-land.de

Viele Familien sehen sich aktuell hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Eine Ferienerholung für Kinder und Jugendliche ist dennoch wichtig und soll möglich bleiben.

Ab sofort können Sie sich hierzu von uns beraten lassen.

Zuschüsse:

Für Familien, die sich Ferienfreizeiten finanziell nicht leisten können, stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, die individuell vergeben werden können. Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens bis zum Anmeldeende vor der Ferien-Freizeit bei uns eingegangen sind. Die Zuschüsse richten sich – wenn nicht anders angegeben – an Kinder aus Baden-Württemberg.

Ettlinger Kinder- und FamilienpassDen Ettlinger Kinder- und Familienpass können Familien beantragen, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Pass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie zusammen in einem Haushalt leben.

Den Ettlinger Kinder- und Familienpass Plus können Familien beantragen, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammen leben, Geschwisterkinder erhalten den normalen Pass.

Familien die soziale Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Wohngeldgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, können den Pass Plus ebenso beantragen. Für den Erhalt des Pass Plus ist der Schwerbehindertenausweis bzw. Nachweis auf oben genannte Leistungen vorzulegen.

Bildungs- und Teilhabegutscheine

Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, steht aus dem "Bildungspaket" ein Zuschuss von bis 180,00 € jährlich zu. Dieser Zuschuss kann auch für unsere Ferienangebote verwendet werden. Der Zuschuss muss unter Vorlage der Rechnung über den Teilnahmebeitrag beim zuständigen JobCenter und/oder Landratsamt beantragt werden.

Landesjugendplan-Zuschuss
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 21 Jahren, aus finanziell schwächer gestellten Familien, erhalten Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg, um an Jugenderholungsmaßnahmen teilnehmen zu können. Die Höhe des
Zuschusses beträgt maximal 30,00 € pro Tag und ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und vom Haushalts-Nettoeinkommen. Bürgergeld-Empfänger*innen erhalten diesen Zuschuss immer.

Stadt- und Landkreis
Manche Stadt- und Landkreise gewähren Zuschüsse für Ferienerholungsmaßnahmen. Weitere Auskünfte gibt es bei der jeweiligen zuständigen Stadtverwaltung oder im Rathaus.

Falls es darüber hinaus Probleme geben sollte, bitte gerne bei uns melden.